KOBV Presseaussendung
Fernsprechentgeltbefreiung für Pflegebedürftige mit 1.1.2011 gestrichen!
Still und heimlich hat die österreichische Bundesregierung im Wege einer Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2011 ohne Durchführung eines Begutachtungsverfahrens eine weitere massive Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen herbeigeführt, die am 20.12.2010 vom Nationalrat beschlossen wurde und mit 1.1.2011 in Kraft getreten ist.
Bisher waren Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung sowie Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen unabhängig vom Einkommen vom Fernsprechentgelt befreit.
Ab 1.1.2011 ist auch für Pflegegeldbezieher sowie Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen das Haushaltsnettoeinkommen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist nach der neuen Regelung die Volljährigkeit des Antragstellers erforderlich, was die bisher mögliche Befreiung bei Anmeldung des Fernsprechanschlusses auf ein behindertes Kind nunmehr unmöglich macht.
Es ist durch Studien nachgewiesen, dass rund 80 % der PflegegeldbezieherInnen über ein Einkommen unter der Einkommensgrenze verfügen. In Anbetracht der massiven Entwertung der Pflegegeldbeträge durch die sehr geringe Valorisierung in den letzten Jahren und die ständig steigenden Pflegekosten stellt diese Maßnahme eine weitere unzumutbare Belastung pflegebedürftiger Menschen dar. Hinzu kommen die ebenfalls im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 in Kraft getretenen erschwerten Zugangsbestimmungen für die Stufen 1 und 2, sodass Pflege für viele Betroffene kaum mehr leistbar ist.
„Mit dieser weiteren Kürzungsmaßnahme zu Lasten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Sparpaketes hat die Bundesregierung neuerlich deutlich gezeigt, dass ihre „Reformen“ jede soziale Ausgewogenheit und Gerechtigkeit vermissen lassen“, empört sich KOBV Präsident, Mag. Michael Svoboda.
Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
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Präsident Mag. Michael Svoboda
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